AGB für Bot-Pat:innen
half-work.com · Pat:innen-Vereinbarung · Stand April 2026 · Version 0.9 (Draft)
§ 1 Geltungsbereich, Status
(1) Diese Vereinbarung regelt das Verhältnis zwischen Finn Malte Hinrichsen, Hamburg („half-work") und Personen, die als Bot-Pat:in fachliche Verantwortung für ein oder mehrere Bot-Templates auf der Plattform übernehmen („Pat:in").
(2) Die Pat:in ist selbstständig tätig — keine Arbeitnehmer:in, keine arbeitnehmerähnliche Person. Sie führt die Tätigkeit eigenverantwortlich, frei von Weisungen über Arbeitszeit und -ort, und ist für eigene Sozialversicherung und Steuern selbst verantwortlich.
(3) Die Pat:in muss als Unternehmer:in iSv § 14 BGB tätig sein (Gewerbe, Freiberuf, UG/GmbH). Eine Tätigkeit als Privatperson ist ausgeschlossen.
§ 2 Aufnahme, Verifizierung
(1) Die Aufnahme als Pat:in setzt voraus:
- Verifikation der Identität (z. B. via VideoIdent oder Stripe Identity)
- Nachweis der fachlichen Eignung (Track-Record, Referenzen, ggf. Berufsabschluss)
- Bestätigung der Berufshaftpflicht-Versicherung (siehe § 7)
- Erfolgreich abgeschlossener Onboarding-Audit durch half-work
(2) Bei erfolgreicher Aufnahme erhält die Pat:in ein Pate-Cert (Verifiable Credential), das ihre Identität, Domäne und Onboarding-Datum kryptografisch signiert dokumentiert. Der Cert ist plattformübergreifend verifizierbar (siehe just.callthe.dev).
§ 3 Tätigkeit der Pat:in
(1) Die Pat:in trägt fachliche Verantwortung für die ihr zugeordneten Bot-Templates. Konkret bedeutet das je nach Tier:
- Community-Tier: Audit-Layer (Stichproben, Quartals-Review), Eskalation bei Grenzfällen.
- Pate-Zertifiziert: Volle fachliche Haftung, wöchentliche Stichproben-Audits, monatlicher Tuning-Call, Schatten-Run-Sign-off vor jedem Go-Live.
(2) Die Pat:in verpflichtet sich zu Eskalations-Reaktionszeiten von max. 24h bei dringenden Fragen, max. 5 Werktagen bei regulären Audit-Anfragen.
§ 4 Vergütung, Revenue-Split
(1) Pro aktivem Bot-Sub erhält die Pat:in folgenden Anteil der Sub-Erlöse netto:
- Community-Tier: 30 % Pat:in / 20 % Builder / 30 % Plattform / 20 % Hosting+Modell
- Pate-Zertifiziert: 40 % Pat:in / 10 % Builder / 30 % Plattform / 20 % Hosting+Modell
(2) Auszahlung erfolgt monatlich zum 15. des Folgemonats per Überweisung. Die Pat:in stellt eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer (sofern umsatzsteuerpflichtig).
(3) Bei Audit-Aufträgen für Bots Dritter erhält die Pat:in eine Audit-Fee (200–500 € je Auftrag), wovon 25 % als Plattform-Take einbehalten werden.
§ 5 Quality-Standards, Sperrung, Beschwerde (P2B)
(1) Die Pat:in hält folgende Quality-Standards ein:
- Audit-Score-Mindestschwelle 85 (gemittelt über 30 Tage) für Pate-Zertifiziert
- Reaktionszeit-Einhaltung gemäß § 3 Abs. 2
- Vertraulichkeit über Buyer-Daten (NDA-äquivalent)
(2) Bei wiederholten Verletzungen kann half-work den Pate-Cert mit 30-Tage-Vorankündigung in Textform widerrufen (P2B-konform, EU 2019/1150). Die Pat:in erhält eine begründete Erklärung sowie Zugang zu einem internen Beschwerdeverfahren.
(3) Bei schwerwiegenden Verstößen (Vorsatz, vorsätzliche Falschauskunft, Vertraulichkeits-Bruch) ist eine sofortige Sperrung möglich.
(4) Die Pat:in kann jederzeit gegen Sperr- oder Score-Entscheidungen Beschwerde einlegen (beschwerde@half-work.com). half-work entscheidet binnen 14 Tagen begründet. Bei Nicht-Einigung ist der Mediationsweg vor einer im internen Mediations-Verzeichnis benannten Stelle eröffnet.
§ 6 IP, Lizenz, Exit
(1) Die Pat:in behält das Urheberrecht an von ihr erstellten Bot-Template-Inhalten (Prompts, Wissensbasen, Fall-Beispiele).
(2) Sie räumt half-work ein einfaches, weltweites, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht zur Verbreitung über die Plattform ein, beschränkt auf die Vertragsdauer.
(3) Die Pat:in kann ihr Template jederzeit mit 60-Tage-Frist zurückziehen. Bestehende Sub-Verträge mit Buyern laufen bis zum Vertragsende oder werden auf einen Ersatz-Bot migriert; keine Restschuld der Pat:in.
(4) half-work räumt der Pat:in das Recht ein, ihren Pate-Cert auch außerhalb der Plattform öffentlich zu machen (z. B. LinkedIn-Badge), solange er aktiv ist. Bei Cert-Widerruf ist die Pat:in verpflichtet, die externen Verweise binnen 14 Tagen zu entfernen.
§ 7 Berufshaftpflicht-Versicherung
(1) Die Pat:in unterhält eine Berufshaftpflicht-Versicherung mit einer Mindestdeckung von 500.000 € pro Schadensfall, die die Tätigkeit als Bot-Pat:in (KI-Bot-Audit, KI-Bot-Beratung) ausdrücklich abdeckt.
(2) Die Versicherungs-Bestätigung wird vor Aktivierung des Pate-Cert vorgelegt und jährlich erneuert.
(3) Wenn die Standard-Berufshaftpflicht der Pat:in keine KI-Tätigkeit deckt, vermittelt half-work eine geeignete Erweiterungs-Police über einen lizensierten Vermittler.
§ 8 Haftung im Innenverhältnis
(1) Im Außenverhältnis tritt half-work als Hauptdienstleister auf. Buyer richten Schadenersatz-Ansprüche an half-work.
(2) Im Innenverhältnis haftet die Pat:in für Schäden, die durch fachlich falsche Bot-Antworten in den Tiers Community oder Pate-Zertifiziert entstehen — beschränkt auf den Umfang ihrer Berufshaftpflicht und auf Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit/wesentliche Pflichtverletzung.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Innen-Haftung der Pat:in pro Schadenfall auf 6 Monatsraten der jeweiligen Bot-Sub begrenzt.
§ 9 Datenschutz, Vertraulichkeit
(1) Die Pat:in unterzeichnet einen separaten Auftragsverarbeitungs-Sub-Vertrag (Anlage 1), wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten von Buyern oder deren Endnutzer:innen einsieht.
(2) Sämtliche aus der Tätigkeit erlangten Informationen über Buyer und deren Endnutzer:innen sind vertraulich zu behandeln, auch über das Vertragsende hinaus.
§ 10 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Die Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können sie mit 60-Tage-Frist zum Monatsende kündigen.
(2) Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 5 Abs. 3 dieser AGB).
§ 11 Ranking-Transparenz (P2B)
Die Sortierung von Bots im half-work-Marketplace folgt dem öffentlich dokumentierten Trust-Score-Algorithmus (40 % Audit-Score, 30 % Pat:in-Cert-Gewicht, 20 % Schatten-Run-Performance, 10 % Buyer-Reviews). Werbliche Promoted-Slots sind als solche gekennzeichnet.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.
(2) Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung mit einem Streitwert über 10.000 € werden — nach gescheiterter Mediation — endgültig durch ein Schiedsgericht nach DIS-Schiedsordnung in Hamburg entschieden, sofern die Pat:in als Unternehmer:in iSv § 14 BGB auftritt.
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