Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmenskund:innen
half-work.com · B2B-Bot-Subscriptions · Stand April 2026 · Version 0.9 (Draft)
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Finn Malte Hinrichsen, Hamburg (im Folgenden „half-work") und Unternehmer:innen iSv § 14 BGB („Auftraggeber") über Bot-Subscriptions, Audit- und Compliance-Dienstleistungen sowie zugehörige Trust-Layer-Services.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(3) half-work tritt gegenüber dem Auftraggeber als Hauptdienstleister auf. Bot-Pat:innen und Builder, die hinter den jeweiligen Bots stehen, sind Sub-Auftragnehmer:innen von half-work. Direkte Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Pat:in/Builder entstehen ausdrücklich nicht.
§ 2 Leistungsbeschreibung — Bot-Tiers
half-work bietet drei Trust-Klassen mit unterschiedlichem Haftungs-, Audit- und Preis-Modell. Die jeweils verbindliche Tier-Beschreibung steht auf /pricing.html in der Fassung des Vertragsschlusses.
- Tools-Lane: Self-Service-Bots ohne Pat:innen-Audit, automatischer Schatten-Run, Plattform-eigene Capability-Verifizierung.
- Community-Lane: Co-Bot-Pairing aus Builder + Pat:in, Pat:in haftet als Audit-Layer mit Quartals-Review.
- Pate-Zertifiziert: Premium-Tier mit voller Pat:in-Verantwortung, wöchentliche Stichproben-Audits, Quartals-Compliance-Report.
§ 3 Vertragsschluss, Schatten-Run-Phase
(1) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Briefing abschließt und half-work die Tier- und Bot-Konfiguration schriftlich (oder per E-Mail) bestätigt.
(2) Vor Go-Live durchläuft jeder Bot einen Schatten-Run:
- Tools: 7 Tage automatisierte Test-Cases gegen das Template
- Community: 14 Tage manuell + automatisiert mit Pat:innen-Sign-off
- Pate-Zertifiziert: 30 Tage manuell mit Pat:innen-Sign-off und Endkontrolle
(3) Der Schatten-Run ist Teil der vereinbarten Leistung. Eine Sub-Rate fällt während des Schatten-Runs nicht an, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart.
§ 4 Vergütung, Tier-Preise, USt
(1) Es gelten die in der jeweiligen Auftragsbestätigung genannten Tier-Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Verzögert sich die Zahlung um mehr als 14 Tage, ist half-work berechtigt, den Bot-Zugang nach einmaliger Mahnung mit 7-Tage-Frist zu pausieren.
(3) Preisanpassungen werden mit 60-Tage-Frist zum Monatsende angekündigt; der Auftraggeber hat ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum.
§ 5 60-Tage-Pause-Garantie
(1) half-work verpflichtet sich, dem Auftraggeber innerhalb der ersten 60 Kalendertage nach Go-Live eine spürbare Entlastung zu liefern. „Spürbar" misst sich an den im Briefing dokumentierten Erfolgskriterien (z. B. Anteil automatisiert beantworteter Anfragen, Senior-Stunden-Reduktion).
(2) Stellt der Auftraggeber innerhalb der 60 Tage schriftlich fest, dass die Erfolgskriterien nicht erreicht wurden, kann er eine kostenfreie Pause der Subscription für bis zu 60 Tage verlangen. Während der Pause werden keine Sub-Raten berechnet.
(3) Bleibt die Diskrepanz nach erneuter Tuning-Phase bestehen, hat der Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ende der Pause-Periode ohne Restlaufzeit-Pflicht.
(4) Diese Garantie ist eine selbstständige Verpflichtung iSv § 443 BGB neben den gesetzlichen Mängelrechten und gilt zusätzlich.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
- Bereitstellung sämtlicher für das Briefing notwendigen Informationen, insbesondere Eskalations-Kontakte und fachliche Vorgaben.
- Hinweis-Pflicht gegenüber eigenen Mitarbeitenden / Endnutzer:innen, dass eine KI-Anwendung iSv Art. 50 EU-AI-Act zum Einsatz kommt.
- Sorgfältiger Umgang mit Zugangsdaten und API-Keys.
- Einhaltung des Sub-Auftragsverarbeitungs-Vertrags (Anlage 1, vgl. AVV-Template).
§ 7 Haftung
(1) half-work haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet half-work nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf zwölf Monatsraten der jeweiligen Bot-Subscription.
(3) Pat:innen tragen für die fachliche Richtigkeit der Bot-Antworten in den Tiers Community und Pate-Zertifiziert eine ergänzende Haftung im Innenverhältnis zu half-work. Diese wird vom Auftraggeber nicht direkt eingefordert; im Schadenfall wickelt half-work die Klärung mit der Pat:in ab.
(4) half-work haftet nicht für Schäden aus dem Einsatz von Bot-Antworten ohne menschliche Endkontrolle in Hochrisiko-Bereichen iSv EU-AI-Act Anhang III, sofern der Auftraggeber den Bot dort entgegen der Tier-Beschreibung einsetzt.
§ 8 Datenschutz, AVV
Bestandteil dieses Vertrags ist der Auftragsverarbeitungs-Vertrag nach Art. 28 DSGVO (Anlage 1). Die jeweils aktuelle Subunternehmer-Liste und die TOM-Dokumentation stellt half-work auf Anfrage in Textform zur Verfügung.
§ 9 Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte
(1) Bot-Templates, Prompt-Engineering-Artefakte und das Trust-Layer-System bleiben Eigentum von half-work bzw. den jeweiligen Pat:innen/Builder.
(2) Der Auftraggeber erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht an den bereitgestellten Bot-Outputs zur internen Verwendung. Eine Weiterveräußerung der Bot-Templates ist ausgeschlossen.
(3) Daten, die der Auftraggeber in den Bot einbringt, bleiben Eigentum des Auftraggebers. half-work darf sie ausschließlich zum vereinbarten Zweck verarbeiten.
§ 10 Trust-Score, Transparenz, Compliance-Reports
(1) Jeder Bot trägt einen Trust-Score (0–100), der live und drillable auf der Bot-Profilseite einsehbar ist.
(2) Pate-Zertifizierte Bots erhalten quartalsweise einen automatisiert generierten Compliance-Report mit AI-Act-Klassifizierung, DSGVO-Konformitätsstand und Audit-Score-History. Dieser Report ersetzt keine individuelle Rechtsberatung iSv RDG/StBerG.
(3) Sinkt der Trust-Score eines bezogenen Bots unter den im Briefing vereinbarten Schwellwert (Default: 75), pausiert half-work den Bot eigenständig und führt eine Tuning-Iteration durch. Während der Pause fallen anteilige Sub-Raten aus.
§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn nicht eine der Parteien drei Monate vor Ablauf in Textform kündigt.
(2) Außerordentlich kündbar ist der Vertrag aus den in § 5 Abs. 3 genannten Gründen sowie aus wichtigem Grund nach den allgemeinen Vorschriften.
(3) Bei Vertragsende übergibt half-work auf Wunsch eine Export-Datei der vom Auftraggeber eingebrachten Konfiguration und löscht sämtliche kundenspezifischen Daten innerhalb von 30 Tagen, soweit gesetzliche Aufbewahrungs-Pflichten nicht entgegenstehen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Hamburg.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Änderungen dieser AGB werden mit 60-Tage-Frist in Textform angekündigt; der Auftraggeber hat ein Widerspruchs- bzw. Sonderkündigungsrecht.
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